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WÄHLEN SIE IHREN STAND AUS

Ausstellungsfläche unbestückt

Bei unbestückten Ausstellungsflächen sind keine Stellwände vorgesehen.

  • Mindestfläche 9 m2
  • Standardhöhe 2,5 m

 

Es wird vom Aussteller erwartet, dass er die gesamte Bodenfläche des unbestückten Stands mit einem Belag versieht und ein Schild anbringt, das den Aussteller klar identifiziert.

Stände, die mehrere offene Seiten haben, müssen unbedingt auf allen Seiten bedient werden. Blinde Fassaden sind ohne schriftliche Genehmigung durch Espace Gruyère nicht zulässig.